
AGB
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von Beratung, Projekt – und Interimsmanagement, Coaching und sonstigen Tätigkeiten der Foursome GmbH für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Allgemeiner Inhalt des Vertrags
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Foursome GmbH auszuführenden Tätigkeiten und Leistungen und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grund kann die Foursome GmbH ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
2.2 Terminabgaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind.
2.3 Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher unverbindlich.
2.4 Die Foursome GmbH kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen.
2.5 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.
3. Mitwirkung des Kunden
Kunden haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, der Foursome GmbH zukommen zu lassen. Die Foursome GmbH darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind.
4. AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN
4.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die Foursome GmbH nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
4.2 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Fax und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen oder verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
4.3 Die Foursome GmbH kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Foursome GmbH stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.
5. Schutz- und Nutzungsrecht
5.1 Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der Foursome GmbH im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Foursome GmbH und dem Kunden ausschliesslich der Foursome GmbH zu.
5.2 Die Foursome GmbH räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows ein.
5.3 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Foursome GmbH zulässig.
5.4 Der Kunde unterlässt es, die ihm von der Foursome GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für die Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
5.5 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist der Foursome GmbH unter Einhaltung der Vertraulichkeitsregeln gestattet.
6. Honorar und Auslagen
6.1 Neben dem Honoraranspruch hat die Foursome GmbH Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich die Foursome GmbH zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und der Foursome GmbH von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen. Obliegt der Foursome GmbH die Führung und Koordination dieser Dritten ist es die Foursome GmbH gestattet zur Deckung ihrer diesbezüglichen Aufwendungen einen Koordinationszuschlag- bzw. abzug bei den zu koordinierenden Drittunternehmen in Rechnung zu stellen.
6.2 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und sonstige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
6.3 Die Foursome GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
6.4 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 10 Tagen auf das von der Foursome GmbH angegebene Konto zu zahlen.
7. Haftung
Die Foursome GmbH haftet für eine absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Für die grobfahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf maximal das Anderthalbfache des jährlichen Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt. Ist der Auftrag in Projektphasen gegliedert beschränkt sich die Haftung auf die jeweilige Phase bzw. auf das in dieser Phase vereinbarte Honorar, wobei das jährliche Umsatzvolumen massgebend ist.
8. Auflösung des Vertrags und deren Folgen
8.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
8.2 Im Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Aufwandes und der jeweils geltenden Honoraransätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist die Foursome GmbH vom Kunden völlig schadlos zu halten.
8.3 Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.
8.4 Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund ddes vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.
9. Allgemeines
9.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
9.2 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Ort der Niederlassung der jeweiligen Gesellschaft zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.